Malta wurden Übergangsregelungen in den
Bereichen Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung
von Benzin,
Verpackungen, Behandlung von kommunalem Abwasser, Trinkwasser-Richtlinie,
Richtlinie über die Einleitung
gefährlicher Stoffe, Großfeuerungsanlagen und Vogelschutz-Richtlinie
gewährt.