Das Erstellen eines Lokalen Aktionsplans war Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Lokales Kapital für soziale Zwecke“. Ausgangspunkt des Lokalen Aktionsplans ist eine Situationsanalyse: die Schilderung der Problemlagen für das Fördergebiet führt zur Aufstellung von Entwicklungszielen, die dann in ein Handlungskonzept münden. Der Lokale Aktionsplan (LAP) musste für jede weitere Förderperiode unter der Fragestellung, inwieweit sich die Problemlagen in Bezug auf die berufliche oder soziale Integration der Zielgruppen verändert hatten, fortgeschrieben werden und war Grundlage der beantragten Weiterförderung.
Der erste Lokale Aktionsplan wurde für das Teilgebiet „Soziale Stadt – Unteres Wehrden“ im Juni 2003 durch das Bauamt / Stadtplanung gestellt.
Damals wies die Stadt Völklingen mit 17,9% eine der höchsten Arbeitslosenquoten im Saarland auf. Im Programmgebiet „Unteres Wehrden“ lag die Quote sogar bei annährend 29%. Ebenfalls überdurchschnittlich hoch waren die Anteile an Beziehern/innen sozialer Transferleistungen in Höhe von 17,0% (im Vergleich zum städtischen Durchschnitt von 7,7%) sowie an Bewohnern/innen nichtdeutscher Herkunft in Höhe von 31,8%.
Übergreifendes Ziel dieses ersten Lokalen Aktionsplans war von daher „ ...
in dem Stadtteil Unteres Wehrden zu einer stabilisierten Sozialstruktur
zu gelangen und besonders benachteiligten Kindern und Jugendlichen, sei
es deutscher Herkunft aus sozial schwachen Familien oder ausländischer
Herkunft, den Zugang zum Arbeitsmarkt durch gezielte Fördermaßnahmen
zu erleichtern.“ (LAP vom 12. Juni 2003)
Es wurden folgende Entwicklungsziele benannt:
Über Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wurden
Projekte initiiert, die insbesondere der Qualifizierung und schulischen
Weiterbildung von Jugendlichen im Programmgebiet sowie ihrer Vermittlung
in Arbeits- und Ausbildungsplätze dienen sollten. Zusätzlich
sollten die Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, das Wohnumfeld
zu verbessern und die lokale Umwelt zu pflegen.
Zielsetzung dieser Projekte war die Integration türkischer Frauen,
denen aus kulturellen oder familiären Gründen oftmals der Zugang
zu Qualifizierungsmaßnahmen und Sprachkursen verwehrt ist, in das
gesellschaftliche Leben im Stadtteil. Auch ihre Befähigung zur Aufnahme
von Beschäftigungsverhältnissen sollte verbessert werden. Dabei
sollte mit örtlichen Trägern wie BARIS – Leben und Lernen
e.V. eng zusammengearbeitet werden. Ab der zweiten Förderperiode wurde
die Zielsetzung erweitert auf Beiträge zur Integration von Migrantinnen
und Migranten allgemein.
Unter diesem Entwicklungsziel wurden Projekte gefördert, um Gewerbetreibende durch Schulungen konkurrenzfähiger zu machen. Durch die Bildung von Netzwerken sollte das Wirtschaftsgefüge im Programmgebiet stabilisiert werden. Existenzgründungsprogramme, die in der Innenstadt bereits erprobt wurden, sollten mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung auf das Untere Wehrden übertragen werden.
Nach der Genehmigung des Förderantrags durch die Regiestelle konnten
mit der Einrichtung der Lokalen Koordinierungsstelle im Völklinger
Rathaus und der Gründung des Begleitausschusses die Strukturen zur
Durchführung des Programms aufgebaut werden.
Die ersten Projekte für die Förderperiode 2003/2004 begannen zum 1. Februar 2004. Es kamen sechs Projekte zur Durchführung, von denen vier das Entwicklungsziel 1 (Beschäftigung und Qualifizierung) mit 59 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bedienten. Verausgabte Fördermittel: 19.165,00 Euro.
Zwei Projekte bezogen sich auf das Entwicklungsziel 2 (Integration türkischer Frauen) mit 26 Teilnehmenden. Verausgabte Fördermittel: 1.485,00 Euro.
Das Entwicklungsziel 3 (Lokale Wirtschaftsförderung) konnte aufgrund von Anfangsschwierigkeiten beim Aufbau des Lokalen Ämternetzwerks und der fehlenden Netzwerkbildung unter den Gewerbetreibenden im Programmgebiet Unteres Wehrden in dieser Förderperiode nicht berücksichtigt werden.
Auch in der zweiten Förderperiode hatten die Akteurinnen und Akteure des Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ noch mit Einstiegsproblemen zu kämpfen. Der Projektantrag war auf das Fördergebiet „Unteres Wehrden“ begrenzt und dem inzwischen erweiterten Programmgebiet nicht angepasst. Im Einvernehmen mit dem Ämternetzwerk und dem Begleitausschuss wurde daher im April 2004 ein Antrag auf Erweiterung des Fördergebietes um die Teilgebiete „Wehrdener Berg“ und „Völklingen-Stadtmitte“ gestellt, der im Mai 2004 seitens der Regiestelle positiv beschieden wurde.
Eine weitere Problematik bestand darin, dass einerseits der Bekanntheitsgrad
von „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ noch gering war
und erhöht werden musste, und andererseits die Kooperation innerhalb
des Ämternetzwerks durch die Einführung der Arbeitsmarktreform
gravierend verändert worden war. Seit Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe für Erwerbsfähige im Sozialgesetzbuch II zusammengefasst
und das ehemalige Sozialamt in die ARGE des Stadtverbandes Saarbrücken überführt.
Strukturen der Zusammenarbeit mussten somit völlig neu definiert und
aufgebaut werden.
Weil die Stadt Völklingen über kein eigenes Jugendamt verfügt,
wurde zusätzlich die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Stadtverbandes
Saarbrücken gesucht.
Diese konnte durch vorhergehende Kooperationen der kommunalen Frauenbeauftragten der Stadt Völklingen mit dem Völklinger Jugendzentrum (in Trägerschaft des Stadtverbandes) und der Koordinatorin „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ des Stadtverbandes Saarbrücken schnell aufgebaut und intensiviert werden.
Positiv entwickelt hatte sich zwischenzeitlich die Kooperation mit dem damaligen Amt für Wirtschaftsförderung (heute: Fachbereich 2 – Wirtschaft, Kultur und Soziales) innerhalb der Stadtverwaltung. Seitens der Amtsleitung war ein Ansprechpartner für das Programm benannt worden. Damit wurden ein fachlicher Austausch und die Einbindung in die Projektarbeit sichergestellt.
Aufgrund der geringen Erfahrung mit der Durchführung des Programms und der Erweiterung des Fördergebiets um den „Wehrdener Berg“ und Teile der Innenstadt entschied man sich dafür, die Entwicklungsziele nicht grundlegend zu verändern. Die mit Ziel 1 und 2 formulierten Entwicklungsschritte – Integration benachteiligter Zielgruppen – waren in vollem Umfange auch für die zusätzlichen Teilgebiete „Soziale Stadt“ gültig. Die ursprüngliche Beschränkung in Ziel 2 (Integration türkischer Frauen) wurde zugunsten eines breiteren Ansatzes zum Ziel „Integration von Migrantinnen und Migranten“ erweitert.
In dieser Förderperiode vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2005 wurden sieben Projekte durchgeführt, die sich wie folgt zuordnen lassen:
Zum Entwicklungsziel 1 (Beschäftigung und Qualifizierung) wurden fünf Projekte mit 68 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Verausgabte Fördermittel: 23.143,72 Euro.
Bei Entwicklungsziel 2 (Integration von Migrantinnen und Migranten) wurde ein Projekt (Aufbau eines Netzwerks zur antirassistischen Bildungsarbeit) gefördert mit insgesamt ca. 160 Jugendlichen bei den Projekttagen und zusätzlich ca. 60 Erwachsenen bei den Vortragsveranstaltungen. Verausgabte Fördermittel: 1.639,95 Euro.
Unter Entwicklungsziel 3 (Lokale Wirtschaftsförderung) gab es ein Projekt (Aufbau eines Netzwerks für Existenzgründerinnen) mit neun Teilnehmerinnen. Verausgabte Fördermittel: 8.657,78 Euro.
Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II war die Zahl der Arbeitslosen sowohl auf Bundesebene wie auch im Saarland stark angestiegen. Von diesem statistischen Effekt der Arbeitsmarktreform waren Frauen in deutlich höherem Maße betroffen als Männer, weil viele sich erstmals oder wieder arbeitslos meldeten bzw. als erwerbsfähig eingestuft wurden. Ebenso von dieser Steigerung betroffen waren Jugendliche und ausländische Mitbürger/innen.
Der Begleitausschuss und die lokalen Akteur/innen vor Ort entschieden
sich deshalb, die ursprünglichen Entwicklungsziele beizubehalten,
wobei vor allem Frauen, Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen der Zugang
zum Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte. Eine besondere Herausforderung
stellte dabei die Zielgruppe der Jugendlichen und Erwachsenen nichtdeutscher
Herkunft dar. Nach wie vor sahen die Mitglieder des Begleitausschusses
die Partizipation am Arbeitsmarkt als die wichtigste Voraussetzung für
eine Integration der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger mit
Migrationshintergrund. Dabei sollte besonders die Erwerbs- und Ausbildungsquote
von Frauen türkischer Herkunft verbessert wer-den.
In dieser 3. Förderperiode vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 wurden acht Projektanträge und die Förderung von zwei Einzelpersonen durch den Begleitausschuss genehmigt. Diese lassen sich wie folgt zuordnen:
Bei Entwicklungsziel 1 (Beschäftigung und Qualifizierung) konnten mit drei Projekten insgesamt 56 Teilnehmende und zwei Einzelpersonen erreicht werden. Verausgabte Fördermittel: 30.536,85 Euro.
Unter dem Entwicklungsziel 2 (Integration von Migrantinnen und Migranten)
wurden zwei Projekte durchgeführt, an denen 55 Personen teilnahmen.
Zusätzlich wurden mit der Internationalen Woche gegen Rassismus (Fortführung
bzw. Ergebnis der Netzwerkarbeit der Förderperiode 2004/2005) ca.
320 Jugendliche und etwa 180 Erwachsene erreicht. Verausgabte Fördermittel:
19.075,41 Euro.
Zum Entwicklungsziel 3 (Lokale Wirtschaftsförderung) wurden in Weiterentwicklung
des Projektes aus der Förderperiode 2004/2005 Existenzgründerinnen
und Unternehmerinnen zu einem Netzwerk zusammengeführt. Insgesamt
18 Frauen nahmen teil. Verausgabte Fördermittel: 4.249,21 Euro.
Bei der Antragstellung für das Bundesmodellprogramm „Lokales
Kapital für soziale Zwecke“ war man von drei Förderperioden
ausgegangen. Eine vierte – zusätzliche – Förderperiode
wurde bereits im Frühjahr 2006 in Aussicht gestellt und vom Begleitausschuss
wie auch den Trägern begrüßt.
Besonders die bewährten und untereinander vernetzten Träger des
Fördergebietes Wehrden wie Baris e.V., Kassiopeia e.V. und der Bildungs-
und Qualifizierungsträger L.I.S.A. hatten aufgrund der gestiegenen
Akzeptanz des Programms und der „Mund-zu-Mund-Propaganda“ ehemaliger
Teilnehmer/innen bereits Projektideen entwickelt, die dem Begleitausschuss
zur Genehmigung vorgelegt werden sollten. Dazu gehörten ebenso Projekte
zur Förderung der Ausbildungsreife bei benachteiligten Jugendlichen
wie auch Angebote zur Verbesserung der Sprachkompetenz und der beruflichen
Orientierung von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund.
Während zwischenzeitlich durch eigens von der ARGE entwickelte Programme
(beispielsweise Stabil) deutliche Akzente bei der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit
gesetzt worden waren, hatte sich auch die Zusammenarbeit von ARGE und „Lokales
Kapital für soziale Zwecke“ intensiviert. Dadurch konnte das
Fördergebiet „Innenstadt“ bei der Zusammensetzung der
Projektteilnehmer/innen einen deutlichen Zuwachs verzeichnen.
In dieser 4. Förderperiode vom 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007 wurden insgesamt sieben Projekte durchgeführt, die sich wie folgt zuordnen lassen:
Unter Entwicklungsziel 1 (Beschäftigung und Qualifizierung) konnten
mit fünf Projekten insgesamt 174 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht
werden. Verausgabte Fördermittel: 30.224,35 Euro.
Bei Entwicklungsziel 2 (Integration von Migrantinnen und Migranten) nahmen 40 Personen an zwei Projekten teil. Verausgabte Fördermittel: 4.857,70 Euro.
Zum Entwicklungsziel 3 (Lokale Wirtschaftförderung) gab es zwar eine Reihe von Anfragen an die Lokale Koordinierungsstelle, die aber aus verschiedenen Gründen (z. B. der Antragssteller oder der vorgesehene Gründungsstandort gehörten nicht zum Programmgebiet) nicht zu einer förderungswürdigen Antragstellung führten.
Am 19. Juli 2007 wurde mit der Fortschreibung des im Jahr 2000 durch die Stadt Völklingen für den Bereich „Unteres Wehrden“ erstellten „Integrierten Handlungskonzepts Soziale Stadt“ eine neue strategische Grundlage für die Umsetzung des Bund-Länder-Programms in den Programmgebieten Wehrden und Innenstadt geschaffen. Das Oberziel des Programms „Soziale Stadt“ in Völklingen, die nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Programmgebiet, sollte nun durch die Verfolgung von vier Teilzielen mit entsprechenden Handlungsschwerpunkten erreicht werden. Das vierte Teilziel betrifft die Integration benachteiligter Gruppen und Beschäftigung im Quartier.
Nach Aussage des Konzeptes, erstellt vom Institut isoplan:marktforschung, ist „ohne eine enge Verzahnung mit Maßnahmen auch zur sozialen und ökonomischen Stabilisierung des Quartiers der Stadtumbau allein nicht in der Lage, die beobachtbaren Missstände nachhaltig zu beseitigen.“
Das Programm Lokales Kapital für soziale Zwecke, so die Verfasser
des Integrierten Handlungskonzeptes, erfüllt in diesem Zusammenhang „die
zentrale strategische Forderung der ‚Sozialen Stadt’ nach einer
beteiligungsorientierten Umsetzung in
vollem Umfang“ und erreicht „ein hohes Maß an Akzeptanz
bei der Bevölkerung und einen nicht unbeträchtlichen Beitrag
im Sinne einer sozialen Stabilisierung des Quartiers“ (IHK 2007,
S.88/89).
Mit dieser Auffassung sahen sich der Begleitausschuss und das Lokale Netzwerk in der Verfolgung der Entwicklungsziele der vergangenen Förderperioden bestätigt. Diese blieben auch in dem nun verbleibenden, endgültig letzten Förderzeitraum unverändert.
Für die Förderperiode vom 01. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 wurden insgesamt acht Projekte genehmigt, von denen eines wegen zu geringer Teilnehmerinnenzahl (Qualifizierungsprojekt für Berufsrückkehrerinnen) nicht realisiert werden konnte.
Besonders erfreulich war, dass sich zwei Schulen (Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Völklingen und Gesamtschule Völklingen-Ludweiler) für die Durchführung eines Projektes mit externen Partnern entschieden mit dem Ziel, die Eigenverantwortung und die Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler bei dem Übergang in die Berufswelt zu erhöhen. Begleitet wurden diese Projekte vom Coaching-Angebot eines freien Trägers.
Die Projekte lassen sich wie folgt
zuordnen:
Bei Entwicklungsziel 1 (Beschäftigung und Qualifizierung) wurden mit vier Projekten und einer Einzelfallqualifizierung im Rahmen des Programms „Die Soziale Stadt“ 131 Personen erreicht. Verausgabte Fördermittel: ca. 21.890 Euro.
Unter Entwicklungsziel 2 (Integration von Migrantinnen und Migranten) wurden mit dem Aufbau eines Netzwerkes „Gesundheit und Migration“ 46 Frauen erreicht. Verausgabte Fördermittel: ca. 9.577 Euro.
Zum Entwicklungsziel 3 (Lokale Wirtschaftsförderung) konnten als Ergebnis der kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen Koordinierungsstelle und lokaler Wirtschaftsförderung zum Ende des Förderprogramms zwei Existenzgründungen in der Innenstadt gefördert werden. Verausgabte Fördermittel: ca.17.000 Euro.